Gesundheits- und Krankenpfleger/inAusbildungszielDie Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur verantwortlichen und selbständigen Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten vermitteln. Ausbildungsschwerpunkte sind u.a. allgemeine und spezielle Krankheitslehre und Krankenpflege sowie die fach-und sachkundige umfassende Pflege der Patienten in allen medizinischen Fachbereichen. Ausbildungsstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
AusbildungsverlaufDie 3-jährige Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Unterricht von 2.100 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.500 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung. AusbildungsvergütungDie aktuelle Ausbildungsvergütung ist bei den Trägern der Schulen zu erfragen. BerufsbezeichnungZur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attests) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft. WeiterbildungAn staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten besteht derzeit folgende Weiterbildungsmöglichkeit auf Grundlage von Rechtsverordnungen des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 09. Februar 2001 Seiten 58 ff):
Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätten für
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