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Referat 52 - Gewässer und Boden
Unsere Aufgaben im Überblick:
Wir sind fachlich zuständig für den Schutz der Gewässer und des Bodens.
Wir vertreten
Boden- und Grundwasserschutzbelange in Zulassungsverfahren für große Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Stuttgart 21, Schnellbahnstrecke Stuttgart - Ulm, Albaufstieg der BAB A8)
Wir sorgen
als Flussgebietsbehörde im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den baden-württembergischen Einzugsgebieten des Neckars und des Mains für die fach- und termingerechte Umsetzung der europäischen Ziele
für kompetentes Schadensfallmanagement bei der Altlastenbearbeitung durch Beratung von Kommunen, Unternehmen, Grundstückseigentümern
Wir beraten
Kommunen, Zweckverbände, Land- und Stadtkreise auf den Gebieten der Wasserversorgung, des Boden- und Grundwasserschutzes sowie bei der Altlastenbearbeitung
Wir wirken darauf hin
dass die Flächeninanspruchnahme auf der "grünen Wiese" reduziert wird und dass zumindest unsere leistungsfähigsten Böden geschont werden
Wir unterstützen
Kommunen und Zweckverbände finanziell bei wichtigen Investitionen in die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung oder zur Altlastenbearbeitung
durch eine zielgerichtete Altlastenbearbeitung eine möglichst schnelle und effektive Wiedernutzung entsprechender Brachflächen
Wir erstatten
den Landkreisen nach § 52 Abs. 2 Landkreisordnung Kosten in den Bereichen Wasserwirtschaft und Bodenschutz, wenn die eigentlich Verantwortlichen nicht leistungsfähig sind
Wir fördern
Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur Abwasserableitung und -reinigung außerhalb von kanalisierten Gebieten
Maßnahmen zur Sanierung und zum umweltgerechten Umbau von Wurftaubenschießanlagen
Weitere Informationen:
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Weitere Informationen
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