Qualitätsentwicklung
Der Landtag hat am 13. Dezember 2006 einstimmig das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes (GBl. S. 378) beschlossen. Nach § 114 SchG sind die Schulen nunmehr zur Bewertung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität zu einer regelmäßigen Selbstevaluation verpflichtet. Damit soll die Erstverantwortung der Schule für ihre eigene Qualität weiter gestärkt und in einen verbindlichen Rahmen der Selbstvergewisserung über das Erreichte gestellt werden.
Qualitätsentwicklung ist Aufgabe aller Lehrkräfte. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter trägt jedoch die Letztverantwortung für den Prozess der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an der Schule.
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung setzen systematische Verfahren und eine strukturierte Vorgehensweise voraus. Die Bearbeitung jedes Selbstevaluationsprojektes schließt deshalb ein, dass die Schule Entwicklungsziele formuliert, Maßnahmen zur Zielerreichung plant, diese umsetzt, überprüft und ggf. Veränderungen vornimmt.
Das Referat 77 des Regierungspräsidiums Stuttgart unterstützt Schulen bei der Einführung und Durchführung der systematischen Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation. Wir bieten Schulen Beratung, Begleitung und Fortbildung durch Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung.

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