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Zeugnisanerkennungsstelle

Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart
Tel.: 0711 90440-700

Die Zeugnisanerkennungsstelle des RP Stuttgart führt Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland durch im Hinblick auf die evtl. Zuerkennung eines vergleichbaren hiesigen Bildungsabschlusses, z. B.: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Hochschulreife, Fachhochschulreife u. a.

Gemäß der Gebührenordnung des Kultusministeriums wird für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen je Bildungsabschluss eine Gebühr von 100,- Euro erhoben.

Es werden zunächst folgende Unterlagen (Dokumente in amtlich beglaubigter Fotokopie) benötigt:

  • Name und Vorname (ggf. Nachweis über Namensänderung zum Zeugniseintrag)
  • Angaben (Nachweise) zu Staatsangehörigkeit und Wohnsitz
  • tabellarischer Lebenslauf (mit Angaben zum bisherigen Schulbesuch)
  • Angaben (Nachweise) zum ggf. zuletzt erworbenen deutschen Schulabschluss
  • genaue Angaben (Nachweise) zu den im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht)
  • Angabe, wofür die Bewertung benötigt wird
  • sofern zutreffend:
    Nachweis über Art, Dauer und Inhalte eines Hochschulstudiums, Hochschulabschluss, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung (z. B. Fächer und Notenübersichten, Studienbuch, Diplom)
  • ggf. deutschsprachige Übersetzungen

Zuständigkeiten

Familienname Buchstabe

Ansprech-
partner

A – F

Herr Baumgart

G – J

Frau Hertel

K – L

Frau Scharwaechter

M – S

Frau Hartmann

Sch, T – Z

Frau Reinl

Die Unterlagen sind mit Absender-Postanschrift zu senden an:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung
Adresse: Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

Wegen der Bewertung ihrer Bildungsnachweise sollten sich Antragsteller zuerst an die zuständigen Stellen des Bundeslandes wenden, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Antragsteller ohne Wohnsitz in Baden-Württemberg müssen in geeigneter Form nachweisen, dass sie sich für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung oder ein Studium in Baden-Württemberg beworben haben. Bewerber für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienfächer wenden sich direkt an die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen).

  • Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung direkt an die Hochschule ihrer Wahl oder – für Fachhochschulbewerbungen – zur zentralen Zeugnisanerkennung an das Ausländerstudienkolleg
     (ASK) Konstanz.
  • Studienbewerber für die Duale Hochschule Baden-Württemberg gelangen über die
     Duale Hochschule Baden-Württemberg zur zentralen Zeugnisanerkennungsstelle.

Weitere Informationen:
 http://www.anabin.de (Datenbank der Kultusministerkonferenz)

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Letzte Änderung 07/2011/StD Martin Rausch/jb

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Letzte Änderung: 25.01.2012