direkt zum Inhalt dieser Seite, Überspringen der Navigation

Suchen

Zeugnisanerkennungsstelle

Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart
Tel.: 0711 90440-700

Die Zeugnisanerkennungsstelle des RP Stuttgart führt Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland durch im Hinblick auf die evtl. Zuerkennung eines vergleichbaren hiesigen Bildungsabschlusses, z. B.: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Hochschulreife, Fachhochschulreife u. a.

Gemäß der Gebührenordnung des Kultusministeriums wird für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen je Bildungsabschluss eine Gebühr von 100,- Euro erhoben.

Es werden zunächst folgende Unterlagen (Dokumente in amtlich beglaubigter Fotokopie) benötigt:

  • Name und Vorname (ggf. Nachweis über Namensänderung zum Zeugniseintrag)
  • Angaben (Nachweise) zu Staatsangehörigkeit und Wohnsitz
  • tabellarischer Lebenslauf (mit Angaben zum bisherigen Schulbesuch)
  • Angaben (Nachweise) zum ggf. zuletzt erworbenen deutschen Schulabschluss
  • genaue Angaben (Nachweise) zu den im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht)
  • Angabe, wofür die Bewertung benötigt wird
  • sofern zutreffend:
    Nachweis über Art, Dauer und Inhalte eines Hochschulstudiums, Hochschulabschluss, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung (z. B. Fächer und Notenübersichten, Studienbuch, Diplom)
  • ggf. deutschsprachige Übersetzungen

Zuständigkeiten

Familienname Buchstabe

Ansprech-
partner

A – B

Herr Schröder

C – H

Herr Baumgart

I – N

Herr Böbel

O – Sr

Frau Hartmann

St – Z

Frau Reinl

Die Unterlagen sind mit Absender-Postanschrift zu senden an:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung
Adresse: Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart

Wegen der Bewertung ihrer Bildungsnachweise sollten sich Antragsteller zuerst an die zuständigen Stellen des Bundeslandes wenden, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Antragsteller ohne Wohnsitz in Baden-Württemberg müssen in geeigneter Form nachweisen, dass sie sich für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung oder ein Studium in Baden-Württemberg beworben haben. Bewerber für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienfächer wenden sich direkt an die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen).

Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung direkt an die Hochschule ihrer Wahl oder - für Fachhochschulbewerbungen - zur zentralen Zeugnisanerkennung an das Ausländerstudienkolleg
 (ASK) Konstanz.

Studienbewerber für die Berufsakademie gelangen über die
 Duale Hochschule Baden-Württemberg zur zentralen Zeugnisanerkennungsstelle .

Weitere Informationen:
 http://www.anabin.de (Datenbank der Kultusministerkonferenz)

zum Seitenanfang

USA

 Information über den Hochschulzugang mit amerikanischen Bildungsnachweisen: Merkblatt USA

zum Seitenanfang

Letzte Änderung 02.07.2009/StD Martin Rausch/jb

 Aktuelles

Sie befinden sich hier:   >  Stuttgart   >  Themen   >  Schule und Bildung   >  Schulartübergreifendes   >  Zeugnisanerkennungsstelle 

Seite drucken      

Letzte Änderung: 15.04.2010