Zeugnisanerkennungsstelle
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart
Tel.: 0711 90440-700
|
Die Zeugnisanerkennungsstelle des RP Stuttgart führt Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland durch im Hinblick auf die evtl. Zuerkennung eines vergleichbaren hiesigen Bildungsabschlusses, z. B.: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Hochschulreife, Fachhochschulreife u. a.
Gemäß der Gebührenordnung des Kultusministeriums wird für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen je Bildungsabschluss eine Gebühr von 100,- Euro erhoben.
Es werden zunächst folgende Unterlagen (Dokumente in amtlich beglaubigter Fotokopie) benötigt:
- Name und Vorname (ggf. Nachweis über Namensänderung zum Zeugniseintrag)
- Angaben (Nachweise) zu Staatsangehörigkeit und Wohnsitz
- tabellarischer Lebenslauf (mit Angaben zum bisherigen Schulbesuch)
- Angaben (Nachweise) zum ggf. zuletzt erworbenen deutschen Schulabschluss
- genaue Angaben (Nachweise) zu den im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht)
- Angabe, wofür die Bewertung benötigt wird
- sofern zutreffend:
Nachweis über Art, Dauer und Inhalte eines Hochschulstudiums, Hochschulabschluss, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung (z. B. Fächer und Notenübersichten, Studienbuch, Diplom)
- ggf. deutschsprachige Übersetzungen
|
|
Die Unterlagen sind mit Absender-Postanschrift zu senden an:
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung
Adresse: Breitscheidstraße 48, 70176 Stuttgart
Wegen der Bewertung ihrer Bildungsnachweise sollten sich Antragsteller zuerst an die zuständigen Stellen des Bundeslandes wenden, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Antragsteller ohne Wohnsitz in Baden-Württemberg müssen in geeigneter Form nachweisen, dass sie sich für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung oder ein Studium in Baden-Württemberg beworben haben. Bewerber für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienfächer wenden sich direkt an die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen).
Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung direkt an die Hochschule ihrer Wahl oder - für Fachhochschulbewerbungen - zur zentralen Zeugnisanerkennung an das Ausländerstudienkolleg
(ASK) Konstanz.
Studienbewerber für die Berufsakademie gelangen über die
Duale Hochschule Baden-Württemberg zur zentralen Zeugnisanerkennungsstelle .
Weitere Informationen:
http://www.anabin.de (Datenbank der Kultusministerkonferenz)
USA
Information über den Hochschulzugang mit amerikanischen Bildungsnachweisen: Merkblatt USA
Letzte Änderung 02.07.2009/StD Martin Rausch/jb
|