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Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Plenarsitzung am 26. November 2009 gemäß § 3c Wassergesetz Baden-Württemberg den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie für die Bearbeitungsgebiete Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau einstimmig zugestimmt. Die Bewirtschaftungspläne inkl. Maßnahmenprogramm sind fristgerecht am 22. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Die Bewirtschaftungspläne für die Bearbeitungsgebiete Neckar und Main (baden-württembergische Anteile) können auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg eingesehen werden:
Bearbeitungsgebiet Neckar
Bearbeitungsgebiet Main (baden-württembergischer Teil)
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